Der Verfahrensbeistand*

* hat das Interesse des Kindes festzustellen.

* Einseitiger Interessenvertreter des Kindes, nicht notwendig Vertreter der geäußerten Interessen, vielmehr auch Prüfung der wirklichen Interessen, Übermittler des autonom gebildeten Willens des Kindes (worin die besondere Herausforderung dieser Aufgabe besteht).

Es existieren unterschiedliche Sprachebenen. Zwar werden die gleichen Begriffe verwendet, aber der Bedeutungsinhalt ist unterschiedlich. …Beispiele: Prozess, prozesshafter Ablauf, begleiteter Umgang, Kindeswohl...


Das Werkzeug des Juristen ist die Sprache: 

präzise Formulierungen und klare Definitionen. Juristische Begrifflichkeiten verstehen und verwenden ist eine wichtige Aufgabe. Bei Gericht werden keine Höflichkeitsfloskeln verwendet.


Idealerweise verfügt der geeignete Verfahrensbeistand daher über Techniken der altersgerechten Kommunikation, um hier wie eine Art „Dolmetscher“ dem Kind dienen zu können.

Was 

wünschen Kinder?

Was 

wollen Kinder?

Das Familiengesetz sieht vor, dass der Verfahrensbeistand das Interesse des Kindes festzustellen hat. Der Verfahrensbeistand hat dieses Interesse des Kindes im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren.

Der Verfahrensbeistand kann im Interesse des Kindes Rechtsmittel einlegen - ist jedoch NICHT gesetzlicher Vertreter des Kindes. Der Verfahrensbeistand ist auch nicht als Sachverständiger beauftragt worden, weshalb auch Explorationsgespräche und Deutungen kindlicher Aussagen - sowie eine juristische Rationalisierung der Kindesinteressen zu unterlassen sind. Eben in diesem Punkt werden von ungeeigneten Beiständen in der Praxis oft Fehler gemacht.

Fundiert ausgebildet, zeitlich flexibel,

empathisch und erfahren...

... bringe ich sicher alles mit,

was zum Gelingen guter Kommunikation

zwischen Gericht und Kind beitragen kann.

Ich biete meine Dienste als Verfahrensbeistand gem. §158 FamFG Familiengerichten an, die ich binnen 45 Minuten mit dem PKW erreichen kann. Außerdem kann man mich bestellen, als Umgangspfleger oder privaten Sachverständigen in Kindschaftsangelegenheiten.


Meine Anschrift ist: 

Stephan Leifeld I Widau 7 I 46514 Schermbeck

Ich bin telefonisch erreichbar unter 0162 170 38 09

oder Sie erreichen mich per email unter: info@aufbruch4kinder.de


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