Beistand §12 FamFG

* im ganzen deutschen Sprachraum nach Vereinbarung

Es gibt Eltern, die leben getrennt von ihren Kindern und streiten um die Möglichkeit, ihre Kinder überhaupt sehen zu dürfen. Dabei haben diese Streitsituationen oft eine hohe Eskalationsstufe erreicht. Auch Elternteile verhalten sich oft nicht zielführend, wenn sie von ihren Kindern getrennt leben. In derartigen Fällen sind auch schon etliche Verfahrensbevollmächtigte „verschleißt“ worden. 

Nach einigen Jahren, die oft genug nicht nur sprichwörtlich ins Land gegangen sind, haben solche Elternteile kaum noch Vertrauen in sich oder in die Justiz. Sie misstrauen in hohem Maße sogar den eigenen Rechtsanwälten und verhalten sich oft mindestens verbal aggressiv auch gegen Jugendamt, Familiengericht und deren Einrichtungen. 


In derartigen Fällen bin ich persönlich schon im gesamten deutschen Sprachraum als sogenannter Beistand gemäß §12 FamFG tätig gewesen. Entweder ohne zusätzlichen Rechtsanwalt, aber auch nicht selten auch mit einem zusätzlichen Rechtsanwalt an der Seite des Mandanten. 


Meine Tätigkeit kann dann unterschiedliche Handlungsfelder umfassen, zum Beispiel:

1. Coaching für die Kommunikation mit der/dem „Ex“

2. Coaching für die Kommunikation mit dem Gericht, etc.

3. Coaching für das eigene Verhalten vor Gericht

In besonders eskalierten Familienangelegenheiten begleite ich die Betroffenen zu mündlichen Verhandlungen, Gesprächen mit Jugendamt oder anderen den Streitgegenstand betreffenden Einrichtungen …

In meinen Sprechstunden können wir im Dialog klären, welches Bedürfnis und welche Bedarfe bestehen. Das deutsche Recht ist in dieser Problematik aber weitaus besser als sein Ruf in den sogenannten Sozialen Medien. Eine Erstberatung ist kostenneutral und unverbindlich

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